Medizin Steuer | LKG Steuerberater

Änderungen bei den Krankenkassenbeiträgen ab 2019

Der Bundesrat hat am 23. November 2018 das Versichertenentlastungsgesetz gebilligt. Hauptzweck des Gesetzes ist es, dass ab 1. Januar 2019 Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Krankenversicherung einschließlich der Zusatzbeiträge wieder je zur Hälfte zahlen. Die Reform der großen Koalition von 2005, nach der Arbeitnehmer für die Zusatzbeiträge allein aufkommen mussten, ist damit wieder rückgängig gemacht. Von den Neuregelungen profitieren auch Selbständige mit geringen Einnahmen, die freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Bei ihnen halbiert sich der monatliche Mindestbeitrag auf 171 Euro.