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Mindestlohnanspruch bei einem Praktikum mit Unterbrechung

Praktikanten haben keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, wenn sie das Praktikum zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder ein Studium leisten und es nicht länger als drei Monate dauert. – Auch dann nicht, wenn sich die Dauer des Praktikums durch eine Unterbrechung verlängert.

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