Familienentlastungsgesetz in Arbeit
Mehr Kindergeld und eine Anpassung steuerlicher Eckwerte bedeuten vor allem für Familien eine finanzielle Verbesserung.
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Mehr Kindergeld und eine Anpassung steuerlicher Eckwerte bedeuten vor allem für Familien eine finanzielle Verbesserung.
WeiterlesenZur unangekündigten Kassen-Nachschau hat das Bundesfinanzministerium Einzelheiten in einem Schreiben geregelt.
WeiterlesenEin Unternehmer, der im vergangenen Jahr nicht mehr als 17.500 Euro an Umsätzen erzielt hat und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro an Umsätzen erzielt, kann bei der Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung nutzen.
WeiterlesenAbfindungszahlungen aufgrund der Auflösung des Arbeitsverhältnisses sind steuerpflichtig, während Schadensersatzzahlungen steuerfrei sind.
WeiterlesenWährend über die Verfassungsmäßigkeit der Verlustabzugsbeschränkung nach dem Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft weiter gestritten wird, hat sich das Finanzministerium Schleswig-Holstein geäußert.
WeiterlesenVoraussetzung für den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen ist, dass die Leistung im Haushalt des Steuerzahlers erbracht wird.
WeiterlesenDer Verpächter ist bei der vorzeitigen Auflösung einer umsatzsteuerpflichtigen Verpachtung zum Vorsteuerabzug aus der vom Pächter in Rechnung gestellten Entschädigungszahlung für dessen Verzicht auf die Rechte aus einem langfristigen Pachtvertrag berechtigt.
WeiterlesenBeteiligt sich ein Kapitalanleger an einem Investitionsprojekt, das zu gewerblichen Einkünften führen soll, sich später aber als betrügerisches Schneeballsystem herausstellt, kann er den Verlust seines Kapitals steuerlich geltend machen.
WeiterlesenDamit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt, muss sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten.
WeiterlesenErneut hat sich der Bundesfinanzhof mit dem Zufluss von Arbeitslohn bei Wertguthabenkonten befasst und bestätigt, dass Gutschriften auf einem Wertguthabenkonto zur Finanzierung des vorzeitigen Ruhestands kein unmittelbar zufließender Arbeitslohn sind.
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