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Erbschaftsteuerbegünstigung bei einer Vermietungsgesellschaft

Die von einer Wohnungsvermietungsgesellschaft an Dritte vermieteten Wohnungen sind nur dann als Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer begünstigt, wenn die Gesellschaft neben der Vermietung auch Zusatzleistungen im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erbringt, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten.

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