Umsatzsteuerpflicht von platzierungsabhängigen Preisgeldern
Die Teilnahme an einem Wettbewerb ist nur dann eine umsatzsteuerpflichtige Dienstleistung gegen Entgelt, wenn der Veranstalter eine von der Platzierung unabhängige Vergütung zahlt (z.B. Antrittsgeld oder platzierungsunabhängiges Preisgeld).
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