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ELSTER-Pflicht gilt nicht für Kleinstbetrieb

Alle Gewerbetreibenden, Freiberufler und Land- und Forstwirte müssen seit 2011 ihre Steuererklärung grundsätzlich elektronisch ans Finanzamt übermitteln. Eine Ausnahme kann das Finanzamt dann genehmigen, wenn diese Pflicht mit einer unbilligen Härte verbunden wäre.

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