Amtsveranlagung für Rentner
Weil die Rentenversicherungsträger die Rentenbezüge an die Finanzämter übermitteln müssen, bietet Mecklenburg-Vorpommern seit 2017 eine neue Verfahrensweise für die Steuererklärung von Rentnern an. Bei dieser Amtsveranlagung reicht es aus, wenn der betroffene Steuerzahler eine Einverständniserklärung unterschreibt und bestätigt, dass er nur Renteneinkünfte erzielt. Es ist wahrscheinlich, dass sich andere Bundesländer bald diesem Verfahren anschließen. Der Deutsche Steuerberaterverband warnt allerdings, dass das Verfahren rechtliche Nachteile für die Rentner nach sich ziehen kann und fordert eine hinreichende Aufklärung der Steuerzahler sowie eine bessere Einbettung in die bestehenden verfahrensrechtlichen Grundsätze der Abgabenordnung.