Anhebung der GWG-Grenze
Während des bisherigen Gesetzgebungsverfahrens für das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz kam mehrfach eine Anhebung der Schwelle für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) ins Gespräch. Die Bundesregierung hat sich nun entschlossen, Nägel mit Köpfen zu machen und die GWG-Schwelle zum 1. Januar 2018 beinahe zu verdoppeln, nämlich von 410 Euro auf 800 Euro. Die alte Grenze ist seit 1965 unverändert – eine Anpassung ist also längst übefällig. Weitere Details über die Anpassung hat die Bundesregierung noch nicht bekannt gegeben. Unklar ist daher insbesondere, was aus der bisherigen Poolabschreibung für Wirtschaftsgüter mit einem Wert zwischen 150 Euro und 1.000 Euro werden soll. Es ist aber wahrscheinlich, dass die Sammelposten-Regelung aus Vereinfachungsgründen im Gegenzug gestrichen wird.