Kassen-Nachschau spielt Trickbetrügern in die Arme
Seit dem 1. Januar 2018 dürfen die Finanzämter unangekündigt eine Kassen-Nachschau in Betrieben mit Bargeldverkehr durchführen. Details dazu soll eine Verwaltungsanweisung regeln, an der das Bundesfinanzministerium jedoch immer noch arbeitet.
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