Voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenzen 2018
Zum Jahreswechsel werden die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Sozialversicherungswerte jeweils an die Lohnentwicklung angepasst.
WeiterlesenZum Jahreswechsel werden die Beitragsbemessungsgrenzen und andere Sozialversicherungswerte jeweils an die Lohnentwicklung angepasst.
WeiterlesenAuf Antrag von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein prüft der Bundesrat derzeit, ob die Einführung eines Freibetrags für selbst genutztes Wohneigentum bei der Grunderwerbsteuer möglich ist.
WeiterlesenDer Anspruch der Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld wird durch eine von den Arbeitgebern getragene Umlage finanziert.
WeiterlesenJubilarfeiern für alle Jubilare des Betriebs sind normale Betriebsveranstaltungen, die Ehrung eines einzelnen Jubilars dagegen nicht – mit entsprechenden steuerlichen Folgen.
WeiterlesenDie Prozesskosten für einen Scheidungsprozess sind nicht mehr als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.
WeiterlesenFür Bauunternehmen gibt es durch ein neues Urteil und die Reaktion der Finanzverwaltung nun Rechtssicherheit bei der rückwirkenden Änderung der Umsatzsteuerfestsetzung für Leistungen an Bauträger.
WeiterlesenNach der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der EU ist der von Privatlehrern, Privatschulen und berufsbildenden Einrichtungen erteilte Unterricht umsatzsteuerfrei.
WeiterlesenBei Cum/Cum-Gestaltungen wurden inländische Aktien unmittelbar vor dem Dividendenstichtag von im Ausland ansässigen Inhabern zur Vermeidung der Kapitalertragsteuer auf eine inländische Bank übertragen und unmittelbar nach Dividendenausschüttung wieder an den ursprünglichen Inhaber zurückgegeben.
WeiterlesenUnterstellt eine Kapitalgesellschaft durch einen Beherrschungsvertrag die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen, so führen die auf diesem Beherrschungsvertrag beruhenden umfassenden Weisungsrechte anders als eine reine Stellung als Mehrheits- oder Alleingesellschafter zu einer organisatorischen Eingliederung der Kapitalgesellschaft.
WeiterlesenDie Erbschaftsteuerklasse für die Abfindung, die ein Pflichtteilsberechtigter vom Erben für den Verzicht auf seinen Pflichtteilsanspruch erhält, hängt davon ab, ob der Erblasser zum Zeitpunkt des Verzichts noch lebt.
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