Betriebliche Gebäudenutzung durch Nichteigentümer-Ehegatten
Mietverhältnisse und andere Verträge zwischen nahen Angehörigen nimmt das Finanzamt besonders genau unter die Lupe. Entsprechend sorgfältig müssen die Verträge gestaltet und penibel eingehalten werden, um die Anerkennung durch das Finanzamt zu behalten.
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