Zuschläge für Bereitschaftsdienst
Werden Bereitschaftsdienste pauschal zusätzlich zum Grundlohn vergütet ohne Rücksicht darauf, ob die Tätigkeit an einem Samstag oder einem Sonntag erbracht wird, handelt es sich nicht um steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit.
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