Auszahlung des Rückkaufwertes als außerordentliche Einkünfte
Für außerordentliche Einkünfte wie beispielsweise Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten sieht das Gesetz eine Steuerermäßigung vor, um die Progressionswirkung abzumildern. Diese Regelung kommt aber für die Auszahlung des Rückkaufwertes aus einer Rentenversicherung aufgrund der Kündigung des Arbeitsverhältnisses und des Versicherungsvertrags nach Überzeugung des Finanzgerichts Köln nicht…
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