Bayern geht Sonderweg bei der Erbschaftsteuer

Schon im Gesetzgebungsverfahren hat Bayern erfolgreich auf mehrere Erleichterungen für Erben gedrängt, blieb aber bei den Beratungen über die dazugehörige Verwaltungsrichtlinie ohne Erfolg. Daher will das Land nun die von den übrigen Bundesländern im Sommer beschlossene Richtlinie zum neuen Gesetz nicht anwenden. Entsprechend groß ist die Kritik aus mehreren anderen Bundesländern. Allerdings sind die Druckmittel des Bundes und der anderen Länder sehr begrenzt, weil die Erbschaftsteuer eine Ländersteuer ist.