Kassen-Nachschau spielt Trickbetrügern in die Arme
Seit dem 1. Januar 2018 dürfen die Finanzämter unangekündigt eine Kassen-Nachschau in Betrieben mit Bargeldverkehr durchführen. Details dazu soll eine Verwaltungsanweisung regeln, an der das Bundesfinanzministerium jedoch immer noch arbeitet. Die Stellungnahme des Deutschen Steuerberaterverbands zum Entwurf dieser Richtlinie zeigt ein gravierendes Problem auf, das durch die Einführung der Kassen-Nachschau geschaffen wurde. Da die Nachschau unangekündigt erfolgt, können Trickbetrüger sich als Prüfer des Finanzamts ausgeben, um sich Zugang zum Inhalt der Kasse zu erschleichen. Der Verband fordert daher eine deutliche Erhöhung des Sicherheitsstandards für Prüferausweise, die Bereitstellung von Musterausweisen für eine Echtheitsprüfung sowie eine verpflichtende Aushändigung des schriftlichen Prüfauftrags zu Beginn der Nachschau. Um keinen Betrügern zum Opfer zu fallen, sollten Sie sich bei einer Kassen-Nachschau also in jedem Fall von der Legitimität eines Prüfers überzeugen, bevor Sie diesem Zugang zur Kasse gewähren.