Margenbesteuerung bei der Vermietung von Ferienwohnungen
Die Vermietung von Ferienwohnungen, die ein Reisebüro oder Touristikunternehmen von anderen Unternehmern angemietet hat, unterliegt wie andere Reiseleistungen der Margenbesteuerung. Unter Berufung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass dabei immer der volle Umsatzsteuersatz anzuwenden ist. Der ermäßigte Steuersatz für Hotelübernachtungen und Beherbergung kommt bei der Margenbesteuerung nicht in Frage.