Steuerbescheide für 2017 frühestens ab März 2018
Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen haben bis zum 28. Februar 2018 Zeit, die für die Steuerberechnung benötigten Daten an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dazu zählen etwa Lohnsteuer-Bescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen. Die Steuererklärung schon Anfang Januar einzureichen hat also nur den Vorteil, dass die Erklärung als eine der ersten bearbeitet wird, sobald beim Finanzamt im März alle Daten vorliegen.