Verlängerte Abgabefrist für elektronische Steuererklärung
Ab 2019 haben Steuerzahler, die ihre Steuererklärung selbst beim Finanzamt einreichen, generell zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe der Einkommensteuererklärung. Diese verlängerte Abgabefrist ist Teil des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Einige Bundesländer gewähren aber – wie schon im Vorjahr – auch dieses Jahr eine längere Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2017. Nur Rheinland-Pfalz macht die Verlängerung der Abgabefrist vom 31. Mai auf den 31. Juli von keinen Bedingungen abhängig. In Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen gilt die spätere Abgabefrist dagegen nur für Steuerzahler, die ihre Steuererklärung authentifiziert per ELSTER abgeben.