Wegfall des Verlustabzugs nach Anteilsverkauf verfassungswidrig
Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 % der Anteile einer Kapitalgesellschaft übertragen, können die bis dahin aufgelaufenen Verluste anteilig nicht mehr steuerlich genutzt werden. Diesen Wegfall des Verlustabzugs hat das Bundesverfassungsgericht jetzt als verfassungswidrig eingestuft und dem Gesetzgeber aufgetragen, rückwirkend ab 2008 eine verfassungskonforme Regelung zu schaffen. Mehr dazu lesen Sie in einer der nächsten Ausgaben.