Checklisten „Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)“
Nicht alle Wirtschaftsgüter können als GWG abgeschrieben werden. Damit die GWG-Abschreibung in Frage kommt, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.
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Nicht alle Wirtschaftsgüter können als GWG abgeschrieben werden. Damit die GWG-Abschreibung in Frage kommt, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.
WeiterlesenMit dem Investitionsabzugsbetrag können auch Wirtschaftsgüter mit höheren Anschaffungs- oder Herstellungskosten als geringwertige Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden.
WeiterlesenNur selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter können als GWG abgeschrieben werden.
WeiterlesenDerzeit ist ein Brexit-Steuerbegleitgesetz in Arbeit, das Unternehmer, Gesellschafter und Riester-Sparer vor ungewollten steuerlichen Folgen des Brexits schützen soll.
WeiterlesenAm 1. Januar 2019 erfolgt eine Erhöhung des Mindestlohns um 0,35 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde.
WeiterlesenHessen hat eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht, die die Halbierung des Zinssatzes für Steuernachzahlungen, -erstattungen und Stundungen zum Ziel hat.
WeiterlesenAb dem 1. Januar 2019 zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Krankenversicherung einschließlich der Zusatzbeiträge wieder je zur Hälfte.
WeiterlesenEin steuerwirksamer Verkauf von Aktien ist entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig.
WeiterlesenTragen Eltern die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kindes, können sie diese ebenfalls als Sonderausgaben geltend machen.
WeiterlesenSagen einzelne Mitarbeiter ihre Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung nach der Anmeldung doch noch ab, erhöhen die Absagen nicht den lohnsteuerpflichtigen Vorteil der teilnehmenden Arbeitnehmer.
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