Steuerabzug eines häuslichen Arbeitszimmers
Das Bundesfinanzministerium hat die Regeln für den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer überarbeitet.
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Das Bundesfinanzministerium hat die Regeln für den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer überarbeitet.
WeiterlesenÜbernimmt der Arbeitgeber die Kosten für die Fort- oder Weiterbildung seiner Arbeitnehmer, dann ist die Kostenübernahme kein Arbeitslohn, wenn die Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen.
WeiterlesenWenn Eltern ihren minderjährigen Kindern Aktien schenken, die diese anschließend mit Gewinn verkaufen, sieht das Finanzgericht Rheinland-Pfalz darin einen Gestaltungsmissbrauch, sofern es für die dem Verkauf vorgeschaltete Schenkung keine außersteuerlichen Gründe gibt.
WeiterlesenDer Job eines Flugbegleiters ist oft mit mehrtägigen Einsätzen verbunden. Das Finanzgericht Münster meint dazu, dass die Entfernungspauschale für Fahrten zum Beschäftigungsort auch dann nur einmal anzusetzen ist, wenn die Rückfahrt nicht am selben Tag erfolgt wie die Hinfahrt.
WeiterlesenAuch besonders hohe außergewöhnliche Belastungen sind grundsätzlich in dem Kalenderjahr steuerlich zu berücksichtigen, in dem sie angefallen sind.
WeiterlesenWenn ein häusliches Arbeitszimmer für mehrere Tätigkeiten genutzt wird, die unter verschiedene Einkunftsarten fallen, dann sind die Ausgaben für das Arbeitszimmer nach der zeitanteiligen Nutzung aufzuteilen.
WeiterlesenDer Gewinn aus der Aufgabe oder dem Verkauf eines Betriebs ist steuerlich begünstigt. Voraussetzung für das Steuerprivileg ist aber, dass der Betrieb „als Ganzes“, also mit allen wesentlichen Betriebsgrundlagen verkauft wird.
WeiterlesenZahlt der Mieter an den Vermieter eine Abfindung für die Beendigung eines gewerblichen Mietverhältnisses vor Ende der vertraglichen Laufzeit, dann ist die Zahlung nach Meinung des Hessischen Finanzgerichts ebenfalls umsatzsteuerpflichtig.
WeiterlesenSeit der Bundesfinanzhof über die Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen entschieden hat, hängt die Steuerschuldnerschaft nicht mehr vom Anteil der Bauleistungen am Gesamtumsatz des Leistungsempfängers ab.
WeiterlesenGeschenke an Geschäftspartner sind nur dann als Betriebsausgabe abziehbar, wenn der Wert nicht mehr als 35 Euro pro Empfänger und Jahr beträgt.
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