Urteilsvorschau für das laufende Jahr
Der Bundesfinanzhof hat bekannt gegeben, in welchen Verfahren 2017 voraussichtlich ein Urteil fallen wird.
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Der Bundesfinanzhof hat bekannt gegeben, in welchen Verfahren 2017 voraussichtlich ein Urteil fallen wird.
WeiterlesenWährend des bisherigen Gesetzgebungsverfahrens für das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz kam mehrfach eine Anhebung der Schwelle für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) ins Gespräch.
WeiterlesenDas Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt erneut vor amtlich aussehenden Schreiben, in denen eine kostenpflichtige Registrierung, Erfassung und Veröffentlichung einer UStIdNr angeboten wird.
WeiterlesenSeit 1997 gibt es keine gesetzliche Grundlage für die Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen mehr. Zwar hat das Bundesfinanzministerium den Erlass der Steuer auf Sanierungsgewinne in einer Verwaltungsanweisung geregelt, doch die hat der Bundesfinanzhof kürzlich als verfassungswidrig eingestuft.
WeiterlesenWerden Bereitschaftsdienste pauschal zusätzlich zum Grundlohn vergütet ohne Rücksicht darauf, ob die Tätigkeit an einem Samstag oder einem Sonntag erbracht wird, handelt es sich nicht um steuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit.
WeiterlesenSeit der Bundesfinanzhof 2013 über die Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen in Bauträgerfällen entschieden hat, werden zahllose Fälle rückabgewickelt.
WeiterlesenFür eine Schenkung des leiblichen Vaters an sein Kind gilt bei der Schenkungsteuer grundsätzlich die günstigste Steuerklasse I mit dem entsprechenden Freibetrag von 400.000 Euro.
WeiterlesenWer eine vermietete Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, kann die Abschreibung des vorherigen Eigentümers fortführen.
WeiterlesenNach der umfassenden Erweiterung eines Gebäudes 15 Jahre nach der ursprünglichen Fertigstellung wollte der Eigentümer von der bisherigen degressiven Abschreibung zur Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer wechseln. Diesem Plan hat nun das Finanzgericht Baden-Württemberg eine klare Absage erteilt.
WeiterlesenDie Bildung einer Rückstellung für die Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums ist nur dann zulässig, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 10 Jahre bestanden hat, die Zuwendung das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses von mindestens 15 Jahren voraussetzt und die Zusage schriftlich erteilt wird.
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