Wertveränderung bei Fremdwährungsdarlehen
Bei einem unbefristeten Darlehen in einer anderen Währung ist eine voraussichtlich dauerhafte Wertveränderung anzunehmen, wenn sich der Wechselkurs für einen Bilanzstichtag um mindestens 20 % oder für zwei aufeinanderfolgende Bilanzstichtage um mindestens 10 % verändert hat.
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