Steuerklasse bei Schenkung des biologischen Vaters
Für eine Schenkung des leiblichen Vaters an sein Kind gilt bei der Schenkungsteuer grundsätzlich die günstigste Steuerklasse I mit dem entsprechenden Freibetrag von 400.000 Euro.
WeiterlesenFür eine Schenkung des leiblichen Vaters an sein Kind gilt bei der Schenkungsteuer grundsätzlich die günstigste Steuerklasse I mit dem entsprechenden Freibetrag von 400.000 Euro.
WeiterlesenWer eine vermietete Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, kann die Abschreibung des vorherigen Eigentümers fortführen.
WeiterlesenNach der umfassenden Erweiterung eines Gebäudes 15 Jahre nach der ursprünglichen Fertigstellung wollte der Eigentümer von der bisherigen degressiven Abschreibung zur Abschreibung nach der tatsächlichen Nutzungsdauer wechseln. Diesem Plan hat nun das Finanzgericht Baden-Württemberg eine klare Absage erteilt.
WeiterlesenDie Bildung einer Rückstellung für die Zuwendung anlässlich eines Dienstjubiläums ist nur dann zulässig, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens 10 Jahre bestanden hat, die Zuwendung das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses von mindestens 15 Jahren voraussetzt und die Zusage schriftlich erteilt wird.
WeiterlesenFür Leiharbeitnehmer stellt sich seit der Reform des Reisekostenrechts im Jahr 2014 die Frage, ob der Betrieb des Entleihers ihre erste Tätigkeitsstätte ist.
WeiterlesenEin Streit mit dem Finanzamt beim Finanzgericht kann auch durch eine Einigung beider Seiten beigelegt werden.
WeiterlesenEltern können die Kosten, die ihnen durch Besuchsreisen zu ihrem im Ausland lebenden Kind entstanden sind, nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen.
WeiterlesenBanken müssen nach dem Tod des Kontoinhabers dem Finanzamt das bei ihnen hinterlegte Vermögen anzeigen.
WeiterlesenAuf eine Anfrage des polnischen Verfassungsgerichts hin hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der höhere Umsatzsteuersatz für E-Books im Vergleich zu gedruckten Büchern rechtmäßig ist.
WeiterlesenDas Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zum Steuervorteil für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen umfassend überarbeitet.
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