Steuerliche Hilfsmaßnahmen zum Sturmtief Friederike
Auf Naturkatastrophen reagiert die Finanzverwaltung oft mit Erleichterungen und Sonderregelungen für die Betroffenen. Weil das Sturmtief Friederike im Januar zum Teil flächendeckende Schäden an Gebäuden, Infrastruktur und insbesondere Waldbeständen verursacht hat, haben mehrere Bundesländer auch diesmal mit steuerlichen Hilfsmaßnahmen reagiert. Die Regelungen unterscheiden sich etwas von Bundesland zu Bundesland, aber grundsätzlich gibt es in Hessen, Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Erleichterungen bei Stundungsanträgen, Anpassungen der Vorauszahlungen und notwendigen Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen. Forstbetrieben wird für den Verkauf von Kalamitätsholz unter erleichterten Voraussetzungen ein reduzierter Steuersatz gewährt.