Checklisten »Gering-Wertige Wirtschaftsgüter(GWG)«
Nicht alle Wirtschaftsgüter können als GWG abgeschrieben werden. Damit die GWG-Abschreibung in Frage kommt, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.
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Nicht alle Wirtschaftsgüter können als GWG abgeschrieben werden. Damit die GWG-Abschreibung in Frage kommt, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.
WeiterlesenAb 2018 gelten höhere Grenzbeträge für die Sammelposten- oder Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern.
WeiterlesenDie wichtigsten Hinweise aus der letzten Ausgabe haben wir hier noch einmal für Sie zusammengestellt.
WeiterlesenIn seinem Bericht zur finanzwirtschaftlichen Entwicklung des Bundes sieht der Bundesrechnungshof (BRH) mittel- und langfristig erhebliche Herausforderungen für den Bundeshaushalt.
WeiterlesenIm Dezember haben die EU-Finanzminister eine schwarze Liste von Staaten beschlossen, die nach Meinung der EU nicht genug gegen Steuerflucht tun.
WeiterlesenDer Bundesrat hat im November 2017 die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2018 beschlossen.
WeiterlesenDas neue Jahr bringt höhere Freibeträge und GWG-Grenzwerte, niedrigere Beitragssätze, die Betriebsrenten- und die Investmentsteuerreform sowie viele weitere Änderungen mit sich.
WeiterlesenZum 1. Januar 2018 wurden die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung und andere Sozialversicherungswerte wieder angepasst.
WeiterlesenDamit die Ausgaben für eine medizinische Behandlung geltend gemacht werden können, müssen sie zwangsläufig entstanden sein.
WeiterlesenNach dem Urteil kann das Guthaben auf einem Zeitwertkonto steuerfrei auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden.
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