Keine Begrenzung auf hälftigen Aufwand bei der 1 %-Regelung
Vor allem bei Gebrauchtwagen ist es gut möglich, dass die nach der 1 %-Regelung zu versteuernde Nutzungsentnahme einem Großteil der jährlichen Aufwendungen entspricht, selbst wenn das Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt wird.
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