Schenkung vor Wertpapierverkauf als Gestaltungsmissbrauch
Wenn Eltern ihren minderjährigen Kindern Aktien schenken, die diese anschließend mit Gewinn verkaufen, sieht das Finanzgericht Rheinland-Pfalz darin einen Gestaltungsmissbrauch, sofern es für die dem Verkauf vorgeschaltete Schenkung keine außersteuerlichen Gründe gibt.
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