AKTUELLES

Entschädigungszahlung ist nicht grunderwerbsteuerpflichtig

Beim Erwerb eines Grundstücks gehört eine Entschädigungszahlung, die der Käufer an den Verkäufer für An- und Durchschneidungen und ggf. notwendige Baulasten und Dienstbarkeiten auf anderen Grundstücken des Verkäufers zahlt, nicht zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.

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Gewerbesteuerpflicht einer Vorgesellschaft

Eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit ist normalerweise nicht gewerbesteuerpflichtig. Anders sieht es aus, wenn das Vermögen von einer GmbH verwaltet wird, denn Kapitalgesellschaften unterliegen immer der Gewerbesteuer.

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Mindestlöhne in der Pflege steigen

Der Pflegemindestlohn steigt ab 2018 auf 10,55 Euro im Westen und 10,05 Euro im Osten. Eine Verordnung, die diese Erhöhung regelt, hat die Bundesregierung im Juli beschlossen.

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Erneuerung einer Einbauküche

Die Kosten für die Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung können ab 2017 nicht mehr sofort als Erhaltungsaufwand abgezogen werden.

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