Nachträgliche Werbungskosten nach Start der Abgeltungsteuer
Das mit der Abgeltungsteuer eingeführte Werbungskostenabzugsverbot gilt auch dann, wenn nach dem 31. Dezember 2008 angefallene Ausgaben mit Kapitalerträgen zusammenhängen, die vor dem Start der Abgeltungsteuer am 1. Januar 2009 zugeflossen sind.
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